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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. Fotograf im Sinne dieser AGB ist Altug Karakoc, Im Fronberg 3, 8172 Niederglatt.

I. Definitionen

Fotografische Arbeit. Das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

Fotograf. Die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff erfasst Personen aller Geschlechter und auch Fotodesigner.

Kunde. Die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

Parteien. Fotograf und Kunde.

Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten-)Träger (insbesondere Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (Computernetzwerke, Webseiten).

II. Ausführung der fotografischen Arbeit

Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel (Beleuchtung, Bildkomposition) und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

Bei der Ausführung kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z. B. gemäss vorstehendem Absatz nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs des SBF (Unverbindlicher SBF-Leitfaden zur Kalkulation fotografischer Auftragsarbeiten) und beträgt 50 % des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

Dieselbe Regel gilt, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn wegen ungünstiger Wetterverhältnisse verschoben wird.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotografen bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit oder Exemplare zuzusenden (physisch oder elektronisch), gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

Das vereinbarte Honorar ist — vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung — innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Es wird keine Mehrwertsteuer abgerechnet.

III. Haftung des Fotografen

Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

a. Im Allgemeinen

Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150 % des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung zu überlassen.

Der Kunde hat bei der vereinbarten Verwendung den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen, mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem Namen oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z. B. «Alle Rechte bei …»).

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter

Wenn der Kunde angegeben hat, im Rahmen der Ausführung (bestimmte) Personen zu fotografieren, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihrer Aufnahme und dem nachfolgenden Gebrauch der Arbeit im Rahmen des Vertragszwecks zugestimmt haben.

Wenn der Kunde Gegenstände und/oder Gerätschaften übergibt oder bestimmte Orte angibt, die fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung und dem anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszwecks entgegensteht.

Werden diese Pflichten verletzt, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z. B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu der dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Bereinigung (Vergleich, Gericht) zu entschädigen.

V. Verwendung durch den Fotografen

Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios, an Kunstausstellungen usw.

VI. Referenzen

Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und in Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.

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